Rechtschutzversicherung

Ein Rechtsschutzversicherung ist für Privatpersonen unabdingbar

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann – ähnlich wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung – Ihnen immense Kosten ersparen. Mehrmals täglich wird die Polizei zu Verkehrsunfällen gerufen. Die Schuldfrage ist schnell geklärt.
Trotzdem benötigen die Betroffenen oft anwaltliche Unterstützung, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Die Anwaltskosten berechnen sich nach der Schadenshöhe und betragen schnell mehrere hundert Euro. Dieses Kostenrisiko kann durch den Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden. Neben einer ausführlichen Erstberatung werden auch die im Klagefall entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten getragen, wenn die Erfolgsaussichten positiv sind.
Aber auch außerhalb des Straßenverkehrs sind wir immer häufiger mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. An den Gerichten steigt die Zahl der Prozesse stetig an. Eine Vielzahl dieser Fälle könnte vermieden werden, wenn die streitenden Parteien die geltende Rechtslage besser kennen würden.

Welche weiteren Formen der Rechtsschutzversicherung gibt es?

Sei es die Abmahnung oder Kündigung seitens des Arbeitgebers oder aber der Rechtsstreit mit dem Vermieter, gerichtliche Auseinandersetzungen kann es in fast jeder Lebenssituation geben. Die Versicherungsgesellschaften bieten daher vorrangig Kombi-Pakete an. Im sogenannten Familienrechtsschutz sind der Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz als wichtige Bausteine enthalten.
Um einen Streit mit seinem Vermieter auch vor Gericht ausfechten zu können, sollte der Mietrechtsschutz in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden.

Vergleichen lohnt auch beim Rechtsschutz

Wer sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entschieden hat, kann unter einem immer größer werdenden Vertragsangebot wählen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind für alle Rechtsschutzversicherungen gleich. Unterschiede gibt es bei der Höhe des Selbstbehalts und eventueller Leistungsausschlüsse oder Sonderleistungen.
Der Selbstbehalt kann bei einigen Versicherungsgesellschaften umgangen werden, wenn man im Streitfall einen sogenannten Partneranwalt des Versicherers nutzt. Wer zu seinem bisherigen Anwalt ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut hat, sollte daher vor Vertragsabschluss prüfen, ob dieser in der Anwaltsliste seiner Rechtsschutzversicherung aufgeführt ist.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht zu den unbedingten Muss-Versicherungen gehört. Sie ermöglicht es aber, sein Recht vor Gericht wahrzunehmen, ohne Rücksicht auf die eigene finanzielle Situation nehmen zu müssen.
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