Die Glasversicherung bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Unter Gebäudeverglasungen versteht man mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben zum Beispiel Scheiben von Wintergärten und Türen. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort. Unter Versicherungsort versteht man die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Ersatz von Gebäude- und Mobiliarverglasung
Ihr Ceranfelde kann mitversichert werden
Die optimale Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung
In Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung bietet Ihnen die Glasversicherung einen optimalen Schutz, wenn Scherben einmal kein Glück bringen.