Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie oder ihren Betrieb erheben.
Sie übernimmt, wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich, zunächst einmal die Prüfung, ob Sie überhaupt für einen eingetretenen Schaden haften müssen.
Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen wird im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes geleistet. Sind die Schadenersatzansprüche unberechtigt oder zu hoch, so wehrt der Versicherer solche Ansprüche für Sie ab. Er leistet dabei "passiven" Rechtsschutz, denn im Falle eines Rechtsstreits werden für die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche die Prozesskosten übernommen.
Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter.
Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter durch „passive Rechtsschutzfunktion“
Versicherungsschutz umfasst i. d. R. Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Versichert sind auch Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter verursacht werden
Die Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung sind Betriebsausgaben